Der Verein „Swiss Trailing Dogs“ (STD) hat primär die Förderung und Ausbildung von Hunden mit geeigneter Nasenleistung sowie derer Führer auf der Basis des Sportes und der Tiersuche nach der Methode des American Mantrailing zum Zweck.
 
 
 
 
Diese Seite dient lediglich der Information in Clubdesk und zur Abbildung der AGBs.
Alle Informationen vom Verein Swiss Trailing Dogs sind hier:
 

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AGB

MT-Seminar / MT-Workshop

MT-Training

AGBs:

·        Die Anmeldung mit Hund für die gemeldeten Daten ist verpflichtend!

Die Gruppeneinteilung erfolgt durch den Organisator.

Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Weisungen vom Instruktor sind zu befolgen.

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab. Für die persönliche Ausrüstung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Verlorenes oder vom Teilnehmer beschädigtes Ausrüstungsmaterial muss selbst ersetzt werden.

Jeder Teilnehmer haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden und verzichtet gegenüber dem Veranstalter auf jeglichen Haftungsanspruch.

Ein gültiger Impfpass mit aktuellem Impfschutz des Hundes und der Nachweis über eine Hunde-Haftpflicht ist Sache des Teilnehmers. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Hitzige Hündinnen müssen der Kursleitung spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn gemeldet werden.

Die notwendigen Massnahmen und Vorbereitungen im Zusammenhang mit der persönlichen Sicherheit ist Sache des Teilnehmers.

Anweisungen des Hotels, der Instruktoren und des Organisators sind strikte zu befolgen.

Wird der Kurs aus organisatorischen Gründen oder infolge aussergewöhnlicher Lage (Sturm, Lawinengefahr, Pandemie, usw.) vom Veranstalter abgesagt, wird ein Ersatzdatum gesucht oder die bezahlten Kosten vollumfänglich zurückerstattet.

Bei Annullation durch Teilnehmer beträgt die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall CHF 50.00. Zusätzlich werden folgende Kosten fällig:

  • ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Kurskosten
  • bei Rücktritt bei Beginn der Veranstaltung, sowie bei Abbruch durch den Teilnehmer während des Seminars:  keine Rückerstattung
  • Ausnahme:   ein Ersatzteilnehmer wird gestellt

·        AGBs:

Die Gruppeneinteilung erfolgt durch den Organisator.

Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Weisungen vom Instruktor sind zu befolgen.

Versicherung für Unfall sowie Annullation usw. ist Sache des Teilnehmers. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab. Für die persönliche Ausrüstung ist der Teilnehmer selber verantwortlich. Verlorenes oder vom Teilnehmer beschädigtes Ausrüstungsmaterial muss selber ersetzt werden.

Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich und seinen Hund verursachten Schaden und verzichtet gegenüber der Veranstalterin auf jeglichen Haftungsanspruch.

Ein gültiger Impfpass mit aktuellem Impfschutz des Hundes ist vor Kursbeginn vorzuweisen. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Hitzige Hündinnen müssen der Kursleitung spätestens zwei Tage vor Kursbeginn gemeldet werden.

Wird der Kurs aus organisatorischen Gründen von der Veranstalterin abgesagt, werden die bezahlten Kosten vollumfänglich zurückerstattet.

Sollte sich der Hundeführer/Teilnehmer nicht Tierschutzgerecht verhalten kann er ohne Rückzahlung der Kurskosten vom Training verwiesen werden.

·       Sollte sich ein Hund aggressiv gegenüber Menschen oder Tier verhalten, kann dieser ohne Rückzahlung der Kurskosten vom Training verwiesen werden.

·         Bei Trainings-Annullation durch Teilnehmer

o      Training (regelmässig): Absagen vor 48 Std werden gutgeschrieben

o      Training (regelmässig) Absage weniger als 48 Std werden nicht vergütet oder gutgeschrieben
AGB Prüfungen

MT-Prüfungen

1.     Allgemeine Bestimmungen
 
Der Hundeführer
-          meldet die Läufigkeit seiner Hündin bis spätestens am Vorabend der Prüfung der Prüfungsleitung
-          erscheint pünktlich mit seinem Hund an der vereinbarten Stelle
-          muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorweisen können
-          folgt den Anweisungen der Prüfungsleitung, um einen reibungslosen Ablauf der Prüfung nicht zu gefährden
-          absolviert die Prüfung in fairer und sportlicher Haltung. Er führt seinen Hund ohne unnötigen Druck und artgerecht durch die Prüfung
-          der Einsatz von Zwangsmittel oder unverhältnismässige Manipulation am Hund führt zum Abbruch der Prüfung
 
Verletzte Hunde werden nur mit einem tierärztlichen Attest, dass die Einsatzfähigkeit bestätigt, zur Prüfung zugelassen.
 
Swiss Trailing Dogs haften nicht für Schäden jeglicher Art die vor, während oder nach der Prüfung entstehen. Jedes Prüfungs-Team ist für sich selbst verantwortlich, vor allem während der Suche im Strassenverkehr. Aus rechtlichen Gründen darf der Verkehr nicht geregelt werden. Wenn eine Verkehrsabsicherung erforderlich wird, kann der Hundeführer sein Backup oder das Swiss Trailing Dogs Team um Unterstützung bitten. Sollte in diesem Fall ein Schaden entstehen, haftet auch hier der Hundeführer.
 
Beschwerden zur Prüfung und deren Organisation sind am Prüfungstag bis spätestens Veranstaltungsende, (so lange der Richter noch vor Ort ist) bei der Prüfungsleitung einzureichen.
Wird am Prüfungstag keine Einigung erzielt, entscheidet der Vorstand Swiss Trailing Dogs mit Richter an der nächsten Sitzung endgültig über den Beschwerdeinhalt. Hierfür kann das Prüfungs-Video nochmals gesichtet werden.
 
Die Entscheidungen von Swiss Trailing Dogs sind endgültig. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
2.     Bestimmungen zum Prüfungsreglement
 
Die Sport-Prüfungsstufen sind in der festgelegten Reihenfolge 1 – 10 zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss einer Stufe kann zur Nächsthöheren gewechselt werden.
Ausnahme:
Hundeteams, die bereits nachweislich bei einer anderen Organisation Mantrailing-Prüfungen absolviert haben, erhalten die Möglichkeit, dem Niveau entsprechende Prüfungsstufen zu überspringen. Dies muss vor der Anmeldung zur Prüfung, mit der Prüfungsleitung und den abnehmenden Richtern besprochen werden.
  • Bis Level 3 dürfen unter Absprache mit der Prüfungsleitung sowie dem Richter zwei Level an einem Tag absolviert werden. Zur zweiten Prüfung kann nur angetreten werden, wenn der vorangegangene Level bestanden ist.
    Es sind in jedem Fall beide Prüfungsgebühren geschuldet.
  • Level 1 bis 3 können nach vorheriger Anmeldung in den örtlichen Trainingsgruppen durchgeführt werden. Sie werden von nur einem Richter und einer Person begleitet
  • Die Prüfungen Level 4 - 10 können nur an festgelegten Prüfungsterminen absolviert werden.
  • Ab Level 4 wird der Hund mit einem GPS-Sender ausgestattet.
  • Level 4 – 7 werden von 2 Richtern oder einem Richter und einem Richteranwärter abgenommen.
  • Level 8 – 10 werden von 2 Richtern gerichtet.
  • Level 5, 6, 8 und 9 werden doppelblind und mit GPS-Sender absolviert.
    Der HF und sein Backup tragen eine Videokamera auf sich. (Material wird von STD zur Verfügung gestellt. Die Videoaufzeichnungen werden nur bei Zweifel oder Unstimmigkeit am Ende des Prüfungstags von den Richtern und der Prüfungsleitung ausgewertet).
  • Werden mehrere Teams am gleichen Tag in derselben Prüfungsstufe getestet, entscheidet das Los, über die Zuteilung der Prüfungsfährten.
  • Fährtenleger und Verleitpersonen dürfen keine Familienmitglieder des zu prüfenden Hundeführers sein.
  • Das Mindestalter des Hundes für Level 1 liegt bei 5 Monaten (vollendete 20ste Lebenswoche).
  • Die Prüfungen für Level 2 bis 10 steht allen Hunden offen, die älter als 6 Monate sind.
  • Jede Prüfung wird in das Prüfungsleistungsheft eingetragen.
  • Der Prüfling erhält auf Wunsch Einsicht in das Prüfungsprotokoll. In die Videoaufzeichnung jedoch nur bei fristgerechter Beschwerde bei der Prüfungsleitung. Video werden nur im Zweifel und bei Unstimmigkeiten gesichtet. (siehe 7ter Punkt, Bestimmungen zum Prüfungsreglement)
 
Prüfungsablauf
 
Anmeldung:
 
Der Hundeführer (im folgenden Dokument HF genannt) meldet dem Richter am Start:
  • seinen Namen
  • den Namen seines Hundes (inkl. Stammbaumname)
  • das Prüfungslevel
  • Der HF bestätigt, dass er die aktuelle Situation vor Ort akzeptiert und die Prüfung antritt.
  • Danach gilt die Prüfung als angetreten und wird bewertet.
  •  Die Chip-Nummer vom Hund kann kontrolliert werden.
Verweisen:
Der HF benennt dem Richter unaufgefordert die Person, welche von seinem Hund als Zielperson und für den Richter ersichtlich, identifiziert worden ist.
 
Erforderliche Ausrüstung muss vom HF mitgebracht werden:                                        
  • Suchgeschirr

  • Suchleine
  • Wasser für den Hund
  • Warnweste für den Hundeführer, für das Backup, optional für den Hund

  • Ein Backup für Level 5,6,8 und 9.

  • Für Level 8 das Material zur Herstellung eines Geruchträgers.

1.      Prüfungsablaufbestimmungen:
  • Jeder HF hat das Recht, die Prüfung unmittelbar vor dem Start abzulehnen. Die Prüfungsgebühr wird nicht rückerstattet.
  • Die Zeit der Prüfung startet mit der Übergabe des Geruchsartikels (GA) oder dem Objekt zur Geruchsabnahme vom Richter an den HF.
  • Dem HF steht es frei, nach der Übergabe einen Perimeter zu machen.
  • Der Geruchsartikel muss nach dem Start vom HF mitgenommen werden.
  • Der Hundeführer kann den Geruchsartikel während der Prüfung auch mehrere Male benutzen, wenn er dies für richtig hält.
  • Der HF kann bei Unsicherheit selbständig mehrmals ein Stück zurück, jedoch nur einmal bis zum Startpunkt (Neustart). Der HF bestimmt selbst, an welchem Punkt er neu ansetzt. Die vorgeschriebene Dauer, innerhalb der die Prüfung absolviert werden muss, verlängert sich dadurch nicht.
  • Der Richter ist vorher darüber zu informieren. Dieser teilt dem HF die verbleibende Zeit mit.
  • Die Richter können den HF anweisen, neu zu starten, wenn das Hundeteam folgende Distanzen in die falsche Richtung arbeitet:
o   Level 1 - 2                   100 Meter
o   Level 3 - 10                 200 Meter
  • Nach dem ersten Abbruch durch einen Richter, bestimmt dieser, den Standort der Wiederaufnahme der Fährte. Zur Wiederaufnahme des PR-  Trails setzt der Richter das Hundeteam vor einer Kreuzung/Entscheidung an, welche das Hundeteam zuvor im korrekten Trailverlauf gearbeitet hat.
  • Sollte der Richter einen Neustart anordnen, beeinträchtigt dies das Recht des HF auf einen eigenen Neustart nicht (siehe Punkt 6,                  Prüfungsablaufbestimmungen).
  • Wenn der Hund anschliessend ohne offensichtlichen Grund erneut mit obigen Distanzen in eine falsche Richtung läuft, führt dies zum Abbruch  der Prüfung.
  • Der HF kann jederzeit und mehrfach mit seinem Hund eine Pause einlegen. Er kann den Richter nach seiner restlichen Prüfungszeit fragen. In  besonderen Ausnahmefällen (Überhitzung des Hundes, Schneeballen zwischen den Pfotenballen, o.Ä.) kann der Richter eine Zwangspause von max. 15 Min. anordnen
  • Die Prüfungszeit wird durch die Pausen nicht verlängert.
  • In unvorhergesehenen Situationen entscheidet der Richter.
  • Der HF kann ab Level 4 und muss für Level 5, 6, 8 und 9 für seine Sicherheit eine Person als Backup mitnehmen. Diese darf den Hundeführer  vor gefährlichen Situationen warnen und das Material tragen. Es ist ihr untersagt, dem HF oder dem Hund anderweitige Hilfestellung (weder verbal noch non verbal) zu geben. Sie hat kein Anrecht auf einen Parkplatz vor Ort und im Startbereich.
  • Der HF und sein Backup dürfen vor, während und nach der Prüfung mit ihren privaten Geräten keine Videoaufnahmen oder Fotos des Prüfungsareals oder vom Verlauf der Prüfung anfertigen.
  • Der Richter kann zur Beweissicherung einen Begleiter beauftragen, die Prüfung oder einzelne Situationen zu filmen.
  • Das Team hat bestanden, wenn es die Fährte von Anfang bis Ende, innerhalb der tolerierten Abweichungen verfolgt, und der Fährtenleger vom Hund in der vorgegebenen Zeit identifiziert wurde. Die Identifikation muss der HF dem Richter bei jedem Level deutlich hörbar mitteilen  (Aufzeichnung Video bei Level 5,6,8 und 9).

Die Arbeit ist abgeschlossen, wenn der Richter die Prüfung für beendet erklärt.

 
2.      Disqualifikation
 
Folgende Kriterien führen dazu, dass die Prüfung abgebrochen wird oder gar nicht erst angetreten werden kann:
  • Der Hund
    • zeigt Aggression gegenüber Hundeführer, Richter, Tieren oder Zuschauern
    • verletzt sich auf der Fährte
    • findet den Fährtenleger nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit. (Der letzte Teil der Prüfung kann ohne Wertung noch beendet werden, um den Hund am Ziel bestätigten zu können.)
  • Der Hundeführer
    • erscheint mehr als 10 Minuten zu spät zum Start der Prüfung
    • trägt kein Wasser für den Hund mit sich
    • kann sein Leistungs-/Prüfungsheft nicht vorweisen. Das Heft muss am Start der Prüfung beim Richter sein.
    • setzt den Hund mehr als einmal an den Start zurück (Neustart)
    • behandelt den Hund unverhältnismässig (wie z.B. Anschreien, Schlagen, negative Manipulation)
    • verändert die Situation nicht zum Wohle des Hundes, obschon er zwei Mal vom Richter auf eine Verletzung oder unhaltbaren Stress beim Hund hingewiesen wurde
    • Bei den Level 5, 6, 8 und 9 hat der HF kein Backup dabei
    • Der HF und/oder das Backup nicht die erforderliche Ausrüstung vorweisen kann
    • Der HF, das Backup oder der Hund sich unziemlich verhält oder die Prüfung unverhältnismässig stört.
 
Ort / Datum                                       Präsident/-in                                                  Aktuar/-in
 
Strengelbach, 14. April 2024
Die Leute hinter dem Verein
Krische Yvette
Aktivmitglieder, Vorstand (Aktuar(in)), STD MT-Mitglied
Doll Hadorn Sonja
Vorstand (Beisitzer(in)), Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Murè Gabriela
Instruktoren, Richter, Vorstand (Kassier(in)), Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Tschudin Daniel
Aktivmitglieder, Instruktoren, Richter (Trainer(in)), Vorstand (Präsident(in)), STD MT-Mitglied
Mettler Andreas
Instruktoren (Trainer(in)), Vorstand (Vize-Präsident(in)), Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Hadorn Othmar
Passivmitglieder
Bussinger Dorly
Ehrenmitglieder
Berger Frank
Familienmitglied
Gerig Cristina
Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Egger Nathalie
Passivmitglieder
Schulthess Katja
Passivmitglieder
Schenker Sabine
Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Portmann Bea
Aktivmitglieder, Instruktoren (Beisitzer(in)), STD MT-Mitglied
Mettler Barbara
Passivmitglieder
Zuber Roland
Familienmitglied
Borgel Denis
Richter, Aktivmitglieder, Familienmitglied, STD MT-Mitglied
Béchir Simone
Revisoren, Instruktoren, Aktivmitglieder, STD MT-Mitglied
Graf Beatrix
Revisoren, Passivmitglieder
Egger René
Passivmitglieder
Dubach Hansruedi
Aktivmitglieder, Instruktoren, STD MT-Mitglied
Schulthess Urs
Passivmitglieder
Schulthess Gabi
Richter, Aktivmitglieder, Instruktoren (Trainer(in)), Ehrenmitglieder
Schild Sabine
Revisoren, Passivmitglieder
Wohler Matthias
Familienmitglied
Tschudin Barbara
Familienmitglied
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